Tarifinfo: Ergebnis beim TV Zukunft
In der Verhandlungsrunde vom 2. bis 4. Juli 2019 konnten wir nach zweijährigen Verhandlungen ein Tarifergebnis erzielenIn der Verhandlungsrunde vom 2. bis 4. Juli 2019 konnte nach zweijährigen Verhandlungen ein Tarifergebnis erzielt werden, welches unterschiedliche Facetten im Bereich „Zukunft“ für die Beschäftigten der BARMER umfasst. Das Wichtigste hier in einem ersten Überblick:
Digitalisierung:
- Sicherstellung / Gewahrleistung der Qualifizierung der Beschaftigten
- Qualifizierungszeit ist Arbeitszeit
- kostenfreie Bereitstellung aller erforderlichen Arbeitsmittel und Technik für die Entwicklungen der Zukunft etc.
Demografie:
- Qualitative Personalentwicklung
- regelmäßige Demografieanalyse als Basis für die Entwicklung und Fortführung betrieblicher Personalentwicklungsmaßnahmen
- Einstieg in die Themen "Arbeitsorganisation, betriebliche Gesundheitsforderung / alternsgerechtes Arbeiten und Ausbildung / Qualifizierung / lebenslanges Lernen"
TV Altersteilzeit:
- nicht mehr jahrgangsbezogen, sondern die Möglichkeit ab dem 55. Lebensjahr
- für die Jahre 2020 und 2021 verpflichtet sich die BARMER jeweils mindestens 100 ATZ-Verträge pro Jahr, vorrangig für die Jahrgänge 1960 und 1961, zu vereinbaren
- bei Rationalisierungsmaßnahmen haben alle Beschäftigte ab dem vollendeten 59. Lebensjahr, die von der Maßnahme betroffen sind, Anspruch auf ATZ
- maximale Dauer der ATZ: 10 Jahre; bei Rationalisierungsmaßnahmen 4 Jahre
- Aufstockung des individuellen Netto-Betrages auf 79 %, bei Rationalisierungsmaßnahmen auf 85 %
- Zusatzbeitrage zur Rentenversicherung durch den Arbeitgeber: Unterschiedsbetrag zwischen 90 v.H. der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und den sozialversicherungspflichtigen Altersteilzeitbezügen
Die Wirtschafts- und Arbeitswelt, wie auch die beruflichen und privaten Anforderungen einer bzw. eines jeden einzelnen Beschäftigten verändern sich. Mit dem TV LAZ ist eine Möglichkeit geschaffen, Beschaftigten weitere Möglichkeiten der Lebensgestaltung zu eröffnen.
Entnahmemöglichkeiten durch die Beschaftigten:
- für gesetzlich geregelte vollständige oder teilweise Freistellungen von der rbeitsleistung bzw. deren Finanzierung
- für gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit (Ausgleich)
- für Freistellung unmittelbar vor Bezug einer gesetzlichen Altersrente
- für zeitlich befristete Freistellung von mindestens 1 Monat (Sabbatical)
Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, auch zum Ausdrucken und Verteilen an eure Kolleginnen und Kollegen (für alle, die nicht so gerne online lesen):
Weiterhin gilt: Stark mit euch, stark mit ver.di
Gebt uns Rückendeckung in eurem eigenen Interesse!
Immer noch nicht Mitglied bei ver.di?
Dann mal los – für faire Tarife bei der BARMER!
Ich will mehr Infos zu ver.di!